Wir vom HAGEN Büro für Architektur + Bauingenieurwesen bieten Ihnen Unterstützung in allen Phasen der Entstehung Ihres Bauwerkes an. Übersichtlich und klar dargestellt werden diese Abschnitte in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) unter der Bezeichnung der Leistungsphasen 1-9. Die HOAI ist dabei nur ein Leitfaden.

1. Grundlagenermittlung
Hier finden Gespräche, Beratungen und Überlegungen statt, die der eigentlichen Planung vorgeschaltet sind. Bei ersten Terminen klären wir die Aufgabenstellung und beraten die Bauherren zum gesamten Leistungsbedarf. Auch die Bestandsaufnahme und Standortanalyse gehört in diese Phase.

2. Vorplanung
Gemeinsam mit den Vorstellungen der Bauherren und den kreativen und fachlichen Vorschlägen der Architekten, kommt es zur Vorplanung und zu ersten Entwürfen. Außerdem fällt in diese Phase die Analyse der Grundlagen. Hier werden die Zielvorstellungen mit den Randbedingungen (Raumordnung, Landesplanung, Bauleitplanung, Rahmenplanung und örtliche und überörtliche Fachplanungen) abgestimmt. Dabei werden Lösungsmöglichkeiten in Bezug auf bauliche und konstruktive Gestaltung, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit unter der Beachtung der Umweltverträglichkeit untersucht. Das Büro ist nun in der Lage, eine Kostenschätzung abzugeben.

3. Entwurfsplanung
In der Entwurfsplanung werden die Ergebnisse der Leistungsphase 2 in einem professionell gestalteten Plan zum Bauvorhaben oder der Sanierung dargestellt. Bauherren haben hier die Gelegenheit, am Entwurf Veränderungen vornehmen zu lassen, um ein optimales Ergebnis des Bauvorhabens zu erzielen. Jetzt entsteht der erste grobe Planungs- und Bauzeiten- und Kostenplan für die Finanzierung. Das Büro hat die Aufgabe mit den Behörden die Genehmigungsfähigkeit zu klären.

4. Genehmigungsplanung
In dieser Phase wird durch das Büro der Bauantrag vorbereitet und an die Behörde weitergeleitet. Evtl. Detailfragen werden durch unser Büro im persönlichen Kontakt mit dem Prüfer des Antrags besprochen und geklärt.

5. Ausführungsplanung
Diese Phase wird auch häufig die Werkplanung genannt und umfasst die detaillierte Ausführung jedes einzelnen Gewerks. Eine gute Ausführungsplanung stellt sicher, dass in der Bauphase jeder beteiligte Handwerksbetrieb in seinem eigenen Gewerk und in Zusammenarbeit mit anderen ein optimales Ergebnis erzielen kann. Dabei wird das Objekt zeichnerisch und rechnerisch mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben einschließlich der Detailzeichnungen dargestellt. Außerdem ist die Ausführungsplanung für die Erstellung der Leistungsverzeichnisse sowie für die fehlerfreie Ausführung des Bauvorhabens notwendig.

6. Vorbereitung der Vergabe
Diese Phase wird auch Ausschreibung genannt. Dies bedeutet, dass die vorher in Phase 5 erstellte Ausführungsplanung zusammen mit beschreibenden Texten an kompetente Firmen versendet wird. Hier achtet das Büro darauf, dass für die verschiedenen Gewerke immer mehrere Firmen Angebote über die Kosten abgeben.

7. Mitwirkung bei der Vergabe
Die Ergebnisse der Leistungsphase 6 werden ausgewertet.
Nach Erstellung der Preisspiegel erstellen wir einen Vergabevorschlag und unterstützen zu den vertraglichen Vereinbarungen / Werkvertrag.

8. Objektüberwachung
Die Objektüberwachung beinhaltet die Bauleitung während der Bauphase. Das Büro überwacht die einzelnen Schritte im Voranschreiten.
Bei regelmäßige Baubesprechungen mit den jeweiligen Firmen und zeitweise den Bauherren werden Termine koordiniert und finale Festlegungen abgestimmt.

9. Objektbetreuung & Dokumentation
Für Bauherren kann die Sicherheit, auch nach dem Einzug und während der Gewährleistungsfristen eine Betreuung zu haben, wichtig sein.
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